Die Blutprobe bzw. Blutentnahme durch die Polizei ist ein gängiges Mittel zur Beweissicherung bei Straftaten insbesondere im Straßenverkehr oder im Umgang mit Alkohol und Drogen.
Dabei sind Blutproben durch die Polizei nur bei konkretem Verdacht und unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Eine richterliche Anordnung ist nicht immer erforderlich.
Auch ohne Zustimmung kann ein Bluttest durchgeführt werden. Unrechtmäßig entnommene Blutproben sind vor Gericht nicht verwertbar.
Mit anwaltlicher Hilfe lassen sich Bluttests oft erfolgreich anfechten.
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- Wann darf die Polizei eine Blutprobe entnehmen?
- Wozu dient eine Blutprobe?
- Wie läuft eine Blutprobenentnahme ab?
- Wann ordnet die Polizei eine Blutentnahme an?
- Muss man einem Schnelltest zustimmen?
- Wer darf eine Blutentnahme anordnen?
- Kann man eine Blutprobe verweigern?
- Kann man eine Blutprobe nachträglich anfechten?
- Wann sind Bluttestergebnisse vor Gericht unverwertbar?
- Hilfe vom Anwalt nach Blutprobe durch die Polizei
Wann darf die Polizei eine Blutprobe entnehmen?
Blutproben dürfen nur entnommen werden, wenn ein begründeter Anfangsverdacht besteht. Dabei gilt: Besteht kein Verdacht auf eine Straftat, ist für die Blutentnahme ein richterlicher Beschluss erforderlich.
Ein Bluttest kann auch gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden, ist jedoch unter Umständen anfechtbar. Denn unrechtmäßige Blutproben sind vor Gericht nicht verwertbar.
Meistens werden Blutproben durch die Polizei entnommen, wenn der Verdacht besteht, dass etwa unter Einfluss von Alkohol, Cannabis oder verbotenen Betäubungsmitteln eine Beteiligung am Straßenverkehr stattgefunden hat. Gemäß § 81a Abs. 2 Nr 2 StPO dürfen Polizeibeamte ohne vorliegenden richterlichen Beschluss einen Bluttest mündlich anordnen, wenn der Verdacht besteht, dass eine Straftat im Straßenverkehr begangen wurde.
Wozu dient eine Blutprobe?
Typischerweise kommt eine Blutprobe bei Verkehrsdelikten zum Einsatz – etwa nach einer feuchtfröhlichen Feier mit anschließendem Griff zum Autoschlüssel. Bei einer Kontrolle pusten Sie ins Röhrchen, das Ergebnis ist positiv – und schon steht der nächste Schritt an: die Blutuntersuchung.
Zweck einer Blutprobe ist es, konkrete und verwertbare Beweise für einen möglichen Verstoß gegen das Verkehrsrecht zu sichern (z. B. Trunkenheit im Straßenverkehr - § 316 StGB oder Fahren unter Drogeneinfluss - § 24a StVG).
Ein Schnelltest (Atem- oder Drogentest) genügt dafür nicht, da er keine exakten Werte liefert. Nur ein Bluttest kann die exakte Substanz und Konzentration feststellen und ist daher vor Gericht als Beweismittel zulässig.
Wie läuft eine Blutprobenentnahme ab?
Eine Blutentnahme wird von der Polizei angeordnet, darf aber nur durch medizinisches Personal (z. B. Ärzt:innen) durchgeführt werden. In der Regel müssen Sie dazu ein Krankenhaus oder eine Polizeidienststelle aufsuchen.
Wichtig zu wissen:
- Es müssen meist zwei verschiedene Tests gemacht werden, um unterschiedliche Substanzen zu erkennen.
- Die Entnahme muss schnell erfolgen, da sich Wirkstoffe im Blut mit der Zeit abbauen.
- Die Blutproben werden in ein Labor geschickt. Das Ergebnis liegt meist nach ca. 24 Stunden vor.
Wann ordnet die Polizei eine Blutentnahme an?
Rechtlich geregelt ist die Maßnahme in § 81a StPO (Strafprozessordnung). Sie ist zulässig, wenn ein begründeter Anfangsverdacht auf eine Straftat besteht und Beweismittel gesichert werden sollen (z. B. Alkoholgehalt im Blut).
Typischer Ablauf:
- Die Polizei beobachtet eine auffällige Fahrweise.
- Es erfolgt ein freiwilliger Schnelltest (Atemtest oder Drogenschnelltest).
- Fällt dieser positiv aus, kann eine Blutentnahme angeordnet werden, um das Ergebnis gerichtsfest zu machen.
Muss man einem Schnelltest zustimmen?
Es ist wichtig zu wissen, dass die Einwilligung des Verdächtigen in eine Maßnahme - also die Einwilligung etwa zum Schnelltest oder Bluttest - deren Anordnung entbehrlich macht. Wenn Sie sich also dazu bereit erklären, kann dieser Test ganz ohne Anordnung durchgeführt werden.
Grundsätzlich muss man weder einem Schnelltest noch einer Blutentnahme freiwillig zustimmen. Man kann derartige Maßnahmen verweigern. Jedoch kann anschließend die Polizei sofort eine Blutprobe anordnen, was heißt, dass eine Verweigerung nicht den Abbruch der Maßnahme erwirkt, wenn ein Anfangsverdacht gegeben ist.
Wer darf eine Blutentnahme anordnen?
Normalerweise braucht es einen richterlichen Beschluss oder – bei Gefahr im Verzug – eine Anordnung durch die Staatsanwaltschaft.
Ausnahme: Bei Straftaten im Straßenverkehr (z. B. Trunkenheitsfahrt) dürfen auch Polizeibeamte gemäß § 81a Abs. 2 Nr. 2 StPO eigenständig eine Blutentnahme anordnen – auch ohne Richter.
Achtung: Wenn Sie freiwillig zustimmen, ist keine richterliche Anordnung erforderlich. Ihre Einwilligung ersetzt den Beschluss.
Kann man eine Blutprobe verweigern?
Verzwickt: theoretisch Ja. Praktisch Nein.
Man darf die Einwilligung verweigern – aber die Maßnahme kann trotzdem durchgesetzt werden. Und wer aktiv versucht, die Entnahme zu verhindern, riskiert eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB).
Körperliche Eingriffe sind nur dann unzulässig, wenn sie die Gesundheit erheblich gefährden. Leichte Schmerzen oder Unwohlsein zählen nicht.
Unser Tipp: Verweigern Sie die Blutentnahme mündlich, also machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie nicht damit einverstanden sind. Unterlassen Sie es jedoch, sich aktiv gegen die Entnahme zu wehren. Kontaktieren Sie anschließend einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht oder Verkehrsstrafrecht und lassen Sie überprüfen, ob Sie die Blutprobe im Nachgang anfechten können.
Kann man eine Blutprobe nachträglich anfechten?
Gegen einen körperlichen Eingriff kann man, solange er noch nicht erfolgt ist, Beschwerde gemäß § 304 StPO einlegen. Hierzu sollte man sich schnellstmöglich mit einem Anwalt in Verbindung setzen, sinnvollerweise telefonisch.
Wenn dies nicht möglich sein sollte, kann man darauf bestehen, dass die Beschwerde zur Kenntnis genommen und schriftlich vermerkt wird. Dies kann eine Anfechtung im Nachhinein erleichtern.
Nachdem die Maßnahme vollzogen ist, ist eine Anfechtung (deren Ziel darin liegt, dass die Ergebnisse der Maßnahme nicht als Beweismaterial vor Gericht verwendet werden dürfen) nur dann möglich, wenn dem Betroffenen ein besonderes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme zugesprochen wird. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Beschwerdeverfahren während der Maßnahme aus Zeit- und Umstandsgründen durch Freiheitsentzug unmöglich gewesen ist, oder bei Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit.
Dies trifft nicht selten auf unfreiwillige Bluttests zu. Ein Anwalt sollte Ihren Fall hierauf prüfen und Ihnen gegebenenfalls beim Verfertigen der Anfechtungsklage helfen.
Wann sind Bluttestergebnisse vor Gericht unverwertbar?
Ein Bluttest ist unverwertbar, wenn er unter Verstoß gegen geltendes Recht durchgeführt wurde, zum Beispiel:
- Ohne Anordnung und ohne Einwilligung,
- oder ohne konkreten Anfangsverdacht,
- oder unter Täuschung über Rechte und Pflichten.
In solchen Fällen kann ein Anwalt eine Anfechtungsklage einreichen, um die Ergebnisse als Beweismittel auszuschließen.
Hilfe vom Anwalt nach Blutentnahme durch die Polizei
Wenn Ihnen Blut entnommen wurde und gegen Sie eine Anzeige läuft sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Machen Sie unter keinen Umständen eine Aussage, unterschreiben Sie nichts und stimmen Sie keinen Maßnahmen zu. Kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen Strafverteidiger der die Rechtmäßigkeit der Maßnahme überprüft, einen Antrag auf Beweisverwertungsverbot stellt und Sie gegen jegliche Anschuldigungen vertritt.
Unsere Kanzlei ist auf Strafverteidigung spezialisiert und vertritt bundesweit Mandanten bei sämtlichen Strafdelikten, auch im Verkehrsstrafrecht. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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